Schausonntag am 03. Juni 2012, 11.00 bis 15.00 Uhr
Besuchen Sie unser neues Treppenstudio mit 14 kompletten Treppenanlagen
Willkommen bei Krieger-Treppen
In der oberen Bildauswahlleiste können Sie unter einer Vielzahl von verschiedenen Konstruktionstypen wählen.
Hier zeigen wir Ihnen einen kleinen Überblick aus unserem umfangreichen Treppenprogramm. Lassen Sie sich von der Vielfalt und Ästhetik unserer Treppen überzeugen. Ob modern oder klassisch ausgeführt, ob offen und lichtdurchlässig oder geschlossen, Sie erhalten ein repräsentatives Möbelstück von höchster Qualität.
Nutzen Sie den staatlichen Steuerbonus für Handwerksleistungen von bis zu 1.200,00 € im Jahr!
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Wo und wann gibt's den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des abgelaufenen Jahres beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus wird dann rückwirkend mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.
Hinweise: Der Steuerbonus kann nicht genutzt werden, wenn die Handwerksleistungen gleichzeitig als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis geltend gemacht werden. Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige hausnahe Dienstleistungen (z. B.: Reinigen der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.). Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls bis zu 600,00 € im Jahr.
(Änderungen vorbehalten)